Die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd ist eine national und international renommierte und profilierte sowie traditionsreiche Einrichtung, die das gesamte Spektrum der Designstudiengänge anbietet. Sie ist mit ihren rund 700 Studierenden die kleinste staatliche Hochschule für angewandte Wissenschaften des Landes Baden‐Württemberg und ist sowohl in der Lehre als auch in der anwendungsnahen Forschung profiliert positioniert. Sie kooperiert mit zahlreichen Unternehmen und Institutionen und ist international hervorragend vernetzt. Die Hochschule beschäftigt 21 Professorinnen und Professoren sowie 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Haushaltsvolumen beträgt für das Jahr 2021 ca. 4 Millionen Euro. Weitere Informationen zu den Studienprogrammen, der Hochschule und deren Aktivitäten finden Sie auf der Homepage der Hochschule (www.hfg‐gmuend.de).
An der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position
zu besetzen.
Als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd zugleich eine staatliche Einrichtung, die von einem Rektorat geleitet wird. Die Rektorin oder der Rektor vertritt die Hochschule nach außen und hat Richtlinienkompetenz für die Erledigung der Aufgaben des Rektorats. Sie oder er ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Aufgaben und Rechtsstellung im Einzelnen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz.
Gesucht wird eine dialogorientierte, integrative Persönlichkeit mit hoher Sensibilität für die Belange einer Hochschule für Gestaltung. Strategisch‐konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sind Voraussetzung. Von der Rektorin oder dem Rektor wird erwartet, dass sie oder er die Profilbildung der Hochschule weiterentwickelt, die Qualität von Lehre und Forschung fördert und die Einbindung der Hochschule in regionale, nationale sowie internationale Netzwerke ausbaut.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer einer Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Rektorin oder der Rektor wird vom Hochschulrat und vom Senat in einer gemeinsamen Sitzung gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden‐Württemberg für eine Amtszeit von 6‐8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden‐Württemberg (W3) zuzüglich einem Funktionsleistungsbezug.
Die Hochschule fordert Frauen mit entsprechender Qualifikation ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche sollen am 04.03.2022 stattfinden.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen postalisch bis zum 14.01.2022 an den Vorsitzenden des Hochschulrats der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Herrn Klaus Moser, Rektor‐Klaus‐Straße 100, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer des Hochschulrats, Herr Marco Unger, unter 07171 602 6791 oder unter marco.unger@hfg‐gmuend.de zur Verfügung.
An der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position
der Rektorin oder des Rektors (m/w/d)
zu besetzen.Als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd zugleich eine staatliche Einrichtung, die von einem Rektorat geleitet wird. Die Rektorin oder der Rektor vertritt die Hochschule nach außen und hat Richtlinienkompetenz für die Erledigung der Aufgaben des Rektorats. Sie oder er ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Aufgaben und Rechtsstellung im Einzelnen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz.
Gesucht wird eine dialogorientierte, integrative Persönlichkeit mit hoher Sensibilität für die Belange einer Hochschule für Gestaltung. Strategisch‐konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten sind Voraussetzung. Von der Rektorin oder dem Rektor wird erwartet, dass sie oder er die Profilbildung der Hochschule weiterentwickelt, die Qualität von Lehre und Forschung fördert und die Einbindung der Hochschule in regionale, nationale sowie internationale Netzwerke ausbaut.
Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer einer Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Rektorin oder der Rektor wird vom Hochschulrat und vom Senat in einer gemeinsamen Sitzung gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden‐Württemberg für eine Amtszeit von 6‐8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden‐Württemberg (W3) zuzüglich einem Funktionsleistungsbezug.
Die Hochschule fordert Frauen mit entsprechender Qualifikation ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche sollen am 04.03.2022 stattfinden.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen postalisch bis zum 14.01.2022 an den Vorsitzenden des Hochschulrats der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Herrn Klaus Moser, Rektor‐Klaus‐Straße 100, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Für Rückfragen steht Ihnen der Geschäftsführer des Hochschulrats, Herr Marco Unger, unter 07171 602 6791 oder unter marco.unger@hfg‐gmuend.de zur Verfügung.